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OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19 - Ws 237/19 |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.08.2019 - 1 Ws 143/19 - Ws 237/19 (https://dejure.org/2019,93183)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. August 2019 - 1 Ws 143/19 - Ws 237/19 (https://dejure.org/2019,93183)
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Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de , S. 5 (Auszüge)
§ 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 168/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verlängerung der Bewährungszeit
Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Vielmehr muss der Verurteilte dann zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Tat damit rechnen, dass diese für das laufende Bewährungsverfahren trotz des Ablaufs der bislang geltenden Bewährungszeit noch Konsequenzen haben könnte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. März 2016 1 Ws 20/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 3 Ws 386/09 , juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Dezember 2010 I Ws 335/10 , juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 2 BvR 168/95 , juris). - OLG Saarbrücken, 22.03.2016 - 1 Ws 20/16
Widerruf der Strafaussetzung: Erneute Straftatbegehung zwischen Ablauf der …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Vielmehr muss der Verurteilte dann zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Tat damit rechnen, dass diese für das laufende Bewährungsverfahren trotz des Ablaufs der bislang geltenden Bewährungszeit noch Konsequenzen haben könnte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. März 2016 1 Ws 20/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 3 Ws 386/09 , juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Dezember 2010 I Ws 335/10 , juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 2 BvR 168/95 , juris). - OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit
Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Vielmehr muss der Verurteilte dann zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Tat damit rechnen, dass diese für das laufende Bewährungsverfahren trotz des Ablaufs der bislang geltenden Bewährungszeit noch Konsequenzen haben könnte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. März 2016 1 Ws 20/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 3 Ws 386/09 , juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Dezember 2010 I Ws 335/10 , juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 2 BvR 168/95 , juris).
- OLG Rostock, 07.12.2010 - I Ws 335/10
Bewährungswiderruf wegen einer in der rückwirkend verlängerten Bewährungszeit …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Vielmehr muss der Verurteilte dann zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Tat damit rechnen, dass diese für das laufende Bewährungsverfahren trotz des Ablaufs der bislang geltenden Bewährungszeit noch Konsequenzen haben könnte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. März 2016 1 Ws 20/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 3 Ws 386/09 , juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Dezember 2010 I Ws 335/10 , juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 2 BvR 168/95 , juris). - OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Vielmehr muss der Verurteilte dann zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Tat damit rechnen, dass diese für das laufende Bewährungsverfahren trotz des Ablaufs der bislang geltenden Bewährungszeit noch Konsequenzen haben könnte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. März 2016 1 Ws 20/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 3 Ws 386/09 , juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Dezember 2010 I Ws 335/10 , juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 2 BvR 168/95 , juris). - OLG Schleswig, 25.11.2002 - 2 Ws 390/02
Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Zwar kann grundsätzlich der Widerruf der Strafaussetzung nicht auf eine Straftat gestützt werden, die der Verurteilte in der Zeit zwischen dem Ablauf der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit und dem Erlass des Verlängerungsbeschlusses begangen hat, weil es für ihn in dieser Zwischenzeit an dem erforderlichen Warneffekt fehlt, da für ihn nicht feststeht, ob er sich weiterhin bewähren muss (Beschluss des 2. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25.11.2002 2 Ws 390/02 [250/02]).